Verein

Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein Kernfach des Zivilrechts und des Wirtschaftsrechts und ein Zentralgebiet der Rechtsprechung der Zivilgerichte. Die Zuständigkeit des XI. Zivilsenats beim Bundesgerichtshof für Bankrecht und von Spezialsenaten für Bankrecht bei Oberlandesgerichten belegt dies anschaulich.

 

Auch in der Wissenschaft beschäftigt sich eine große Zahl von Universitätslehrerinnen und -lehrern mit bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen.

Die "Bankrechtliche Vereinigung – Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e.V." wurde am 8. September 1989 (Vereinsregister) mit Sitz in Frankfurt am Main gegründet, um für alle am Bank- und Kapitalmarktrecht Interessierten aus Wissenschaft und Praxis auch organisatorisch ein Forum für die Diskussion aktueller Fragen und für die Mitwirkung an der Weiterentwicklung des Rechtsgebiets zu schaffen.

Ihr Zweck ist es, die wissenschaftliche Behandlung aller das Bank- und Kapitalmarktrecht betreffenden Fragen zu fördern.

Die Vereinigung verfolgt dieses Ziel, indem sie u.a. Juristen und Juristinnen aller Berufsrichtungen miteinander ins Gespräch bringt, um im Rahmen von Vortragsveranstaltungen und in sonstiger Weise einen Gedankenaustausch über nationale und internationale bank- und kapitalmarktrechtliche Fragen zu ermöglichen und auf diesem Wege bankrechtliche Veröffentlichungen zu fördern.

Die Vereinigung ist als gemeinnützig anerkannt.

 

Mitglied werden kann jede am Bank- und Kapitalmarktrecht interessierte natürliche oder juristische Person aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verbraucherschutz, Anwaltschaft, Justiz und Verwaltung.